Sprechstunden
Die Ambulanz der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Bergmannsheil Buer befindet sich im Erdgeschoss des Krankenhauses. Hier erfolgt die ambulante prä- und postoperative Patientenbetreuung unserer Patienten.
Hierzu zählt die Diagnostik, Beratung und Therapie zu orthopädischen/ unfallchirurgischen Krankheitsbildern und Operationen. Neben einer allgemeinen sind auch mehrere Spezial-Sprechstunden etabliert, die für Patienten mit bestimmten Erkrankungen eine weitere Kompetenzbündelung ermöglichen.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Sprechstunden.
Sprechstundenzeiten | |
---|---|
Privatsprechstunde
PD Dr. Kutscha-Lissberg | Dienstag |
Fußsprechstunde | Montag |
Endoprothetik-Sprechstunde | Dienstag |
Schultersprechstunde | Mittwoch |
Sportmedizin | Mittwoch |
BG-Sprechstunde | Montag |
Allgemeine Sprechstunde | Dienstag Mittwoch |
Terminvergabe

Montag - Freitag, 7:30 - 15:30 Uhr
Tel.: 0209 5902-370
Tel.: 0209 5902-371
Welche Unterlagen benötigt man für eine Vorstellung in der Sprechstunde?
Knappschaftsversicherte
Knappschafts-Versicherte Patienten benötigen eine Überweisung vom Hausarzt
Gesetzliche Krankenkassen
Überweisung von niedergelassenem Facharzt für Chirurgie, Orthopädie, oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Für stationäre Behandlung
Einweisung vom Hausarzt oder von einem niedergelassenen Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie.
Arbeitsunfälle (Durchgangsarztverfahren)
Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie verfügt über die Zulassung –zum VAV (Verletztenartenverfahren). Es ist keine Überweisung erforderlich.
Knappschafts-Versicherte Patienten benötigen eine Überweisung vom Hausarzt
Gesetzliche Krankenkassen
Überweisung von niedergelassenem Facharzt für Chirurgie, Orthopädie, oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Für stationäre Behandlung
Einweisung vom Hausarzt oder von einem niedergelassenen Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie.
Arbeitsunfälle (Durchgangsarztverfahren)
Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie verfügt über die Zulassung –zum VAV (Verletztenartenverfahren). Es ist keine Überweisung erforderlich.