Tipps für pflegende Angehörige 2013

Januar

Insolvenz- und Schuldnerberatung
Aufgrund zunehmender Verbraucherverschuldungen wurden in den meisten größeren Städten Schuldnerberatungsdienste eingerichtet. Viele Menschen haben Schulden und einige davon verzweifeln daran. Die Schuldnerberatungsdienste gehören meist den Stadtverwaltungen und den freien Wohlfahrtsverbänden. Sie sind kostenfrei, anonym und bieten sichere Hilfe und Informationen, egal ob Sie zu den Erwerbstätigen, Arbeitslosen oder Rentnern zählen. Alle Beratungsdienste leisten eine persönliche Hilfe bei der Bewältigung von nicht mehr tragbaren Schulden. Sie können zwischen den betroffenen Schuldnern und den Gläubigern vermitteln und wenn möglich Tilgungspläne erstellen. Diese Beratung kann heutzutage auch per Email erfolgen. Eine persönliche Beratung ist jedoch empfehlenswerter.
Es kann auch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Diese ist aber kostenpflichtig.

Feuchte Umschläge
Man verwendet feuchte Umschläge bei entzündlichen oder nässenden Entzündungen der oberen Hautschichten. Sie dienen zur Kühlung und zum Austrocknen der Wunden. Man kann sie aber auch zum Ablösen und Aufweichen von größeren Krusten und Schuppen verwenden. Feuchte Umschläge trocknen bei längerer Anwendung die betroffenen Hautareale aus. Wenn dieses nicht gewünscht wird, sollten Sie rückfettende Maßnahmen ergreifen. Sie erhalten in jeder Apotheke die passende Creme zur Rückfettung.
Feuchte Umschläge sollten niemals ohne Rücksprache mit dem behandelnden Haus-/Facharzt durchgeführt werden. Dieser verordnet Ihnen dann die benötigte Flüssigkeit für die feuchten Umschläge, teilt Ihnen die Häufigkeit und die Dauer der Anwendung mit.
Für feuchte Umschläge sollten Sie dünne Baumwolltücher oder Kompressen verwenden. Über die feuchten Umschläge sollten Sie Baumwollhandtücher legen, damit die Feuchtigkeit nicht entweichen kann.

Februar

Sterbefall eines Angehörigen
Wenn ein naher Angehöriger zuhause verstirbt, macht es die persönliche Trauer oftmals sehr schwer, klare Gedanken zu fassen. Trotzdem müssen einige Formalitäten erledigt werden. Wir haben Ihnen die Wichtigsten zusammengefasst:

  1. Der zuständige Haus-/Facharzt muss informiert werden, damit er eine Todesbescheinigung ausstellt.
  2. Bestattungsinstitut einschalten. Bitte prüfen Sie, ob der Verstorbene sich schon vorab selbst ein Bestattungsinstitut ausgesucht oder sogar schon eingeschaltet hat Vorsorgeverträge mit Bestattungsunternehmen. Diese Vorsorgeverträge sind dann bindend und das vorab ausgesuchte 
    Bestattungsinstitut muss dann im Todesfall auch eingeschaltet werden. Denn dort  hat der Verstorbene seine eigene Bestattung geplant und auch eventuell schon bezahlt.
  3. Die Versicherungsträger (gesetzlich oder privat), Rentenversicherung, Arbeitgeber, Sterbekasse, Krankenversicherung, weitere Angehörige/Bekannte    etc. informieren.
  4. Kündigung laufender Verträge, z.B. Telefon, Autoversicherung, Handy, Hausnotruf, Essen auf Rädern, ambulante Pflegedienst, Mietvertrag, Heimvertrag etc.
  5. Falls ein Testament vorhanden ist, dieses beim Nachlassgericht abgeben.

Kamille
Die Kamille ist eine Pflanzenart in der Familie der Korbblüter. Sie ist eine Heilpflanze und wird vor allem bei Magen-/Darmbeschwerden mit Krämpfen, bei Entzündungen und Blähungen verwendet. Sie hat eine entzündungshemmende, wundheilungs-fördernde und antibakterielle Wirkung. Oftmals wird der Kamillentee aufgrund seines angenehmen Geschmacks zur Mundspülung und zum Gurgeln verwendet. Die Kamille gibt es auch als Tinktur zum Bepinseln. Allergische Reaktionen sind nur selten aufgetreten und der ausgeprägte und angenehme Duft vereinfacht die Anwendung. Kamille können Sie in jedem Drogeriemarkt, Supermarkt und in der Apotheke erwerben.

März

Betreuungsangebote
Für Pflegebedürftige und Menschen mit einem besonders hohem Betreuungs-
bedarf bieten ambulante Pflegedienste, Kirchengemeinden etc. mittlerweile in vielen Orten stundenweise unterschiedliche Betreuungsangebote an.
Wenn der Betroffene z. B. an Demenz, psychischen Erkrankungen etc. erkrankt ist, sind von der Pflegeversicherung jährlich je nach Voraussetzung zwischen 1.200  Euro und 2.400 Euro zusätzlich für die Inanspruchnahme unterschiedlicher Betreuungs- und Entlastungsangebote vorgesehen. Diese Leistungen müssen extra bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
In bestimmten Einzelfällen können auch Nachbarn oder Freunde/Bekannte die Betreuung übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese nachweislich an einem Pflegekurs gemäß § 45 SGB XI teilgenommen haben. In diesen Fällen, müssen schriftlich das Datum, die Dauer der Betreuungsleistung und die Höhe des gezahlten Betreuungsgeldes festgehalten werden und bei der Pflegeversicherung eingereicht werden.

Dekubitus
Ein Dekubitus ist ein Druckgeschwür. Es ist eine schlecht und langsam heilende Wunde infolge Minderdurchblutung bei fehlender Druckentlastung. Häufig tritt dieser bei Menschen auf, die durch ihre Immobilität stark eingeschränkt sind. Bei einer Dekubitusentstehung spielen der Druck, die Zeit und die Risikofaktoren eine entscheidende Rolle. Wenn ein gewisser Druck über eine längere Zeit besteht, kommt es zu einer Schädigung der Haut. Dieses kann durch Falten im Bettlaken, Krümel im Bett, Katheterschläuche oder durch Knochen, die ohne Muskel- und Fettpolster direkt unter der Haut liegen verursacht werden. Zusätzlich kann die Haut auch durch Feuchtigkeit, Fieber, Übergewicht, Inkontinenz und Diabetes mellitus geschädigt werden und ist dann vermehrt anfällig für eine Dekubitusentstehung. Mit regelmäßiger Mobilisation und Lagerung/Lagerungswechsel kann der Entstehung eines Dekubitus vorgebeugt werden. Weitere Vorkehrungen gegen einen Dekubitus sind die regelmäßige Hautpflege und durchblutungsfördernde Maßnahmen, z. B. Wechselbäder, Bürstenmassagen, ausreichend Flüssigkeit (Flüssigkeitsmenge mit dem Hausarzt besprechen), keine zu enge Kleidung verwenden, etc.

April

Krankenhausaufnahme - Was nun?
Die Landesstelle „Pflegende Angehörige NRW“ hat für Patienten und deren Angehörige zur Vorbereitung auf einen Krankenhausaufenthalt eine Aufnahme- checkliste erstellt.
Diese soll Ihnen als Gedankenstütze beim Packen Ihrer Tasche dienen und  beinhaltet persönlich Angaben, wie z.B.

  • weitere Ansprechpartner
  • ist schon ein Pflegedienst/Pflegestufe vorhanden
  • Hilfsmittel, auf die Sie regelmäßig angewiesen sind
  • liegt eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vor
  • gibt es einen rechtlichen Betreuer
Wichtige Dinge, die Sie mitbringen sollten:
  • Versichertenkarte der Krankenkasse, Ausweis, Einweisung
  • Wäsche, Bekleidung, Toilettenartikel, persönliche Dinge
  • Medikamentenplan und Medikamente
  • Impfausweis, Allergiepass, Marcumarausweis
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Name und Abschrift des Hausarztes
Die Checkliste können Sie telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800/2204400 bestellen oder im Internet unter www.LPFA-NRW.de herunterladen und ausdrucken.

Unterkühlung
Eine Unterkühlung betrifft den gesamten Organismus oder größere Körperregionen.
Die Körperkerntemperatur sinkt bei einer Unterkühlung unter 35°C. Eine akute Lebensgefahr besteht bei einer Körperkerntemperatur zwischen 27° - 30°C. Unser Körper versucht sich durch wirksame Gegenmaßnahmen gegen Kälte zu schützen, z. B. Muskelzittern oder Engstellung der Hautgefäße. Sollten diese Gegenmaßnahmen zur Wärmeproduktion oder einem Wärmeverlust nicht funktionieren, kommt es zum Absinken der Körperkerntemperatur. Dieses kann dramatische Folgen nach sich ziehen: Der Körper reagiert mit Schläfrigkeit, Bewusstseinsveränderungen, Verlangsamung des Herzschlags oder dem Nachlassen der Schmerzempfindlichkeit.
Bei einer Körperkerntemperatur von ca. 27°C sind kaum noch Lebenszeichen zu erkennen. Sollte die Körperkerntemperatur noch weiter absinken, tritt Kammer-flimmern und ein Herzstillstand auf. Unterkühlungen können z.B. bei bewusstlosen Menschen, im kalten Wasser, unter Alkohol- und Medikamentenwirkung etc. auftreten.
Als Erstmaßnahmen sollten alle nassen und kalten Kleider entfernt werden und der Betroffene gut bedeckt sowie windgeschützt untergebracht werden. Warme Getränke nur langsam verabreichen. Niemals die Extremitäten gesondert erwärmen. Dann droht ein Versacken des Blutes und es kann ein Schock auftreten.

Mai

Krankenhausentlassung - Was nun?
Die Landesstelle „Pflegende Angehörige NRW“ hat für Patienten und deren Angehörige zur Planung der Krankenhausentlassung eine Checkliste erstellt.
Eine Krankenhausentlassung wirft viele Fragen auf, vielleicht ist eine neue Lebenssituation entstanden, die beispielsweise Hilfe und Unterstützung im Alltag erfordert.
Klären Sie diese Fragen vor der Entlassung aus dem Krankenhaus. Sie müssen  diese Fragen nicht alleine beantworten oder regeln. Es ist hilfreich, sich in so einer Situation beraten zu lassen.
Unterstützung bei der Planung der Entlassung bekommen Sie beim Sozialdienst/Entlassungsmanagement der jeweiligen Krankenhäuser. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie sich jederzeit an den Pflegestützpunkt oder die Pflegeberatungsstelle in Ihrer Kommune wenden.
Vor dem Entlassungstermin müssen Sie sich fragen:

  • kann die Pflege und Betreuung zu Hause organisiert werden
  • benötigen Sie einen ambulanten Pflegedienst, eine Kurzzeitpflege, einen Seniorenheimplatz etc.
  • ist die Finanzierung der Pflege geklärt, z.B. Pflegestufenbeantragung
  • werden in der häuslichen Versorgung Hilfsmittel benötigt, z.B. Rollator, Rollstuhl, Pflegebett etc.
  • wie kommt der Betroffene am Entlassungstag nach Hause
  • ist jemand mit einem Haustürschlüssel vor Ort 
Weitere Hilfsangebote für die Pflege zu Hause:
  • Hausnotruf
  • Essen auf Rädern
  • Pflegekurse/Pflegetrainings
Am Entlassungstag achten Sie bitte darauf, dass Ihnen der Arztbrief mitgegeben oder direkt an den Hausarzt gefaxt wird. Er enthält alle wichtigen Informationen, wie z.B. neue Medikamente, Nachsorgeuntersuchungen etc.
Die Checkliste können Sie sich telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800/2204400 bestellen oder im Internet unter www.LPFA-NRW.de herunterladen und ausdrucken.

Erste Hilfe bei Stromunfällen
Das Ausmaß einer Schädigung verursacht durch eine Stromverletzung ist abhängig von:
  • Stromart
  • Stromspannung
  • Stromstärke
  • Einwirkzeit
  • Hautwiderstand
  • Stromweg
Der Strom kann entweder zu Störungen der Reizleitungen im Körper oder durch Umwandlung der Stromenergie in Hitze, z.B. Verbrennungen, führen. Denkbare Folgen könnten sein:
  • Herzrhythmusstörungen
  • Muskelverkrampfungen
  • Zentralnervöse Schädigungen
  • Atemstillstand
  • Verbrennungen
Bei Erstmaßnahmen hat die Eigensicherung bei Stromunfällen immer höchste Priorität, da der Ersthelfer durch Kontakt zu dem Betroffenen mit in den Stromkreis geraten kann. Wenn möglich, die Stromzufuhr durch Herausziehen des Netzsteckers oder Ausschalten der Sicherung unterbrechen. Wenn nötig, sofort die Feuerwehr/Notarzt verständigen. Den Verunglückten in Ruhelage bringen und, wenn es erforderlich ist, mit der Wiederbelebung beginnen. Verbrennungswunden sollten, soweit wie möglich, keimfrei gehalten werden.

Juni

Niedrigschwellige Betreuungsangebot
Menschen mit einer Demenz, geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung besitzen einen erhöhten Betreuungsbedarf und können eine zusätzliche
Betreuungspauschale erhalten. Diese ist unabhängig von der Pflegestufe.
Die Betreuungspauschale in Höhe von bis zu 2.400 Euro im Jahr, wird nicht bar ausgezahlt, sondern kann ausschließlich für unterschiedliche Angebote genutzt werden. Dazu gehören:

  • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
  • stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen
  • Einzelfallbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen dürfen auch für Aufwendungen in der Tages- und Kurzzeitpflege oder für weitere Angebote von Pflegediensten verwendet werden.
Die Rechnungen über die entstandenen Betreuungskosten müssen bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden und diese erstattet dann rückwirkend den angefallenen Betrag.

Parotitisprophylaxe
= Entzündung der Ohrspeicheldrüse
Drei Speicheldrüsenpaare bilden den Mundspeichel und geben ihn kontinuierlich an die Mundhöhle ab. Beim Essen wird der Speichelfluss deutlich gesteigert. Deshalb können normalerweise keine Bakterien in die Ausführungsgänge der Speicheldrüse eindringen und dort eine Entzündung hervorrufen, denn sie würden sofort wieder herausgespült werden.
Durch eine mangelnde Kautätigkeit, längere Nahrungskarenz oder Flüssigkeitsmangel und den dadurch fehlenden Speichelfluss wird eine Ansiedlung von Streptokokken oder Staphylokokken in der Mundhöhle begünstigt. Diese Bakterien können anschließend in die Speicheldrüse gelangen und verursachen dort eine schmerzhafte Entzündung der Ohrspeicheldrüse. Diese schwillt dann sichtbar an.
Dieses tritt häufig bei:

  • intubierten oder tracheotomierten Patienten
  • Magensonden
  • Verletzungen oder Operationen im Mund- oder Kieferbereich
  • defekten Zahnstatus oder schlecht sitzendes Gebiss
  • Schluckstörungen
  • Bewusstlosigkeit
  • Tumorerkrankungen
  • mangelnde Mundpflege
  • Diäten, vor allem Null - Diäten
  • bestimmte Medikamente, z.B. Zytostatika, Antibiotika

Um die Parotitis erst gar nicht entstehen zu lassen oder sie zu beseitigen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Kaugummi, Brotrinde, Trockenfrüchte etc. kauen
  • Zitronenscheiben lutschen
  • für angepassten Zahnersatz oder Gebißsanierung sorgen
  • ausreichende Flüssigkeitszufuhr
  • Mundspülungen mit Tee
  • künstlichen Speichel anwenden, z.B. Glandosane, Glycerin, Bepanthen

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.

Juli

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der Medizinische Dienst berät die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und führt Begutachtungen und Prüfungen durch.
Der MDK begutachtet für die Pflegekassen Betroffene, die eine Pflegestufe beantragt haben. Sie entscheiden, ob jemand pflegebedürftig ist oder einen erheblichen Bedarf an Betreuung aufweist. Je nach Ergebnis wird dem Betroffenen dann eine Pflegestufe zugesprochen oder nicht.
Zusätzlich beraten sie über Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation.
Der MDK gibt aber auch Empfehlungen über Art und Umfang von Pflegeleistungen und gibt Tipps zu einem individuellen Pflegeplan.
Im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen überprüft der MDK regelmäßig stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen. Dieses soll die Pflegequalität sichern und überprüfen, ob die vereinbarten Qualitätsstandards eingehalten werden. Zusätzlich werden Qualitätsmängel vorgebeugt und die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ist gewährleistet.

Erste Hilfe bei Ertrinken
Beim Ertrinken füllt sich die Lunge rasch mit Wasser, das die lebensnotwendige Atemluft verdrängt. Dieses kann folgende Ursachen haben:

  • fehlende Schwimmkenntnisse
  • Unterkühlung
  • Erschöpfung
  • Alkoholvergiftung
  • Schädelverletzungen/Trauma
  • Herzinfarkt
  • Schock
  • epileptischen Anfall
Der Ertrunkene ist bewusstlos und zyanotisch. Es entsteht bei einem längeren Aufenthalt unter Wasser ein Atem- und Herzstillstand.
Folgende Erstmaßnahmen sind zu ergreifen:
  • den Betroffenen aus dem Wasser bergen und flach auf den Boden legen
  • bei Pulslosigkeit kardiopulmonale Reanimation durchführen
  • sollte sich der Betroffene bewegen, diesen sofort auf die Seite drehen und dafür sorgen, dass er das Wasser/Erbrochene ausspucken kann
  • Feuerwehr/Notarzt verständigen
  • Betroffenen vor Unterkühlung schützen, z. B. nasse Kleidung entfernen, vor Wind schützen, Decke überlegen etc

August

Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, bei dem Betroffene zusätzlich zur Wohnung bestimmte Serviceleistungen hinzubuchen können. Zu dem normalen Mietvertrag wird noch ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, welcher die Betreuungspauschale beinhaltet. Folgende Grundleistungen sind mit der Betreuungspauschale abgedeckt:

  • 24 Stunden besetzte Hausnotrufanlage
  • Freizeitangebote
  • Hausmeisterdienst
  • Betreuung und Beratung in sämtlichen Alltagssituationen
  • Behördengänge, Arztbesuche, Schriftverkehr, etc.
Diese Wahlleistungen können Sie noch zusätzlich du den normalen Grundleistungen hinzubuchen:
  • einen ambulanten Pflegedienst
  • Essen auf Rädern
  • Reinigung der Wäsche
  • Hauswirtschaftskräfte
Die Wahlleistungen müssen gesondert bezahlt werden und Sie als Mieter haben jederzeit die freie Wahl, sich für einen Anbieter zu entscheiden. Sie dürfen als Mieter im Mietvertrag nicht zu einem bestimmten Anbieter verpflichtet werden. Sämtliche Adressen zu Einrichtung, die ein betreutes Wohnen anbieten, finden Sie in dem jeweiligen Seniorenratgeber Ihrer Stadt. Diesen können Sie kostenlos in der Stadtverwaltung erhalten.

Thromboseprophylaxe
Eine Thrombose (Blutpfropfbildung) ist eine lokale Gerinnung in einem Blutgefäß.
Umso langsamer das Blut fließt, desto mehr Thrombozyten können sich an der Venenwand anlagern und die Thrombusbildung in Gang setzen. Dieses kann bei Bettruhe, Immobilität, Gipsverband, Schock und hochgradigem Flüssigkeitsverlust oder Flüssigkeitsmangel entstehen.
Je nach Sitz des Thrombus innerhalb der Blutbahn unterscheidet man zwischen arterieller und venöser Thrombose. Die meisten Thrombosen befinden sich im venösen Gefäßsystem, z.B. in den Beinen. Das Ziel der Thromboseprophylaxe ist eine tiefe Beinvenenthrombose zu verhindern. Die Beinvenenthrombose kann durch den Blutstrom in die Lunge gelangen und dort eine lebensbedrohliche Lungenembolie verursachen.
Eine Vorbeugung kann durch folgende Gegenmaßnahmen erfolgen:
  • Frühmobilisation
    Der Betroffene sollte so früh wie möglich aufstehen, auf der Stelle treten und umhergehen
  • Lagerung
    Das Hochlagern der Beine steigert den venösen Rückstrom um 20 - 30%; Betroffene mit arteriell bedingten Durchblutungsstörungen dürfen die Beine auf keinen Fall hochlagern
  • Venenkompression
    Durch Antithrombosestrümpfe werden die oberflächigen Venen komprimiert und somit erfolgt ein schnellerer Blutfluss in den tieferen Venen
  • Rückstromfördernde Gymnastik
    Zahlreiche Übungen wie Bettradfahren, Fußkreisen, Anspannen der Oberschenkelmuskulatur oder Fußsohlen gegen das untere Bettende drücken erhöhen den venösen Rückfluss
  • Heparinisierung
    nach Arztanordnung erhält der Betroffene Heparinspritzen

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